Zuwendungen

Alltägliche Zuwendungen

Die Bewohner des Eggenhofs sind oft in unserer Gemeinde unterwegs. Ein herzliches „Grüß Gott“ verbunden mit einer Frage „Wie geht’s?“ sind immer willkommen. So wie bei anderen Nachbarn auch, herrscht manchmal größerer Gesprächsbedarf und manchmal kleinerer. Das ist leicht zu merken.

Ideelle Zuwendungen

Ihre Ideen und Anregungen sind für uns wichtig, damit eine ganzheitliche Betreuung und Förderung gewährleistet werden kann. Sie können uns gerne ansprechen und wir werden zusammen mit der Heimleitung nach einer passenden Umsetzung suchen.

Vielen Dank an dieser Stelle an die vielen kleinen und größeren Ideen zur Verschönerung des Zusammenlebens. Seien es die kleineren oder größeren Ausflüge, die Beiträge zu unserem regelmäßigen Sommerfest, der Besuch des lebendigen Adventskalender oder die Martins-Wecken. Alles Ideen, die gut ankommen.

Finanzielle Zuwendungen – Freistellungsbescheid

Es ist jederzeit möglich – zum Beispiel, wenn Ihnen etwas gutes widerfahren ist – eine Spende auf eines unserer Konten zu überweisen. Wir sind mit Schreiben vom 31.10.2023 von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§51 ff. AO dienen. Für Zuwendungen bis 200 Euro erkennt das Finanzamt normalerweise ihren Bankauszug der Überweisung an. Sehr gerne stellt unser Kassierer eine Spendenbescheinigung aus. Eine kleine Nachricht genügt.

Überweisungen können getätigt werden auf eines unserer Konten:
Sparkasse Uttenreuth DE54 7635 0000 0060 0226 26 oder VR Bank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach IBAN DE64 7606 9559 0000 6354 64

Regelmäßige Zuwendungen – Mitgliedschaft

Der Mindestbeitrag für eine Mitgliedschaft ist mit 12 Euro im Jahr so gewählt, dass jeder – egal ob Rentner, Student, Hausfrau, Angestellter oder Unternehmerin – bei uns Mitglied werden kann. Füllen Sie doch einfach einen Aufnahmeantrag aus und schicken ihn an unseren Vorstand.