Dank unserer Satzung, sowie der transparenten, satzungskonformen Mittelverwendung und der makellosen Buchführung unseres Kassiers wurde unserer Freistellungsbescheid verlängert.
Damit dürfen wir weitere fünf Jahre Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Also bis zum 14.9.2025 einschließlich.
Für Beträge unter 200 Euro genügen zumeist eine Überweisungsbestätigung und eine Kopie des Freistellungsbescheids.